KNORR-BREMSE INVESTOR NEWS.

Auf dieser Seite finden Sie relevante Mitteilungen für Investoren und Analysten. Pressemitteilungen der Knorr-Bremse AG finden sie auf unserer Medien-Seite.


Auf dieser Seite finden Sie alle veröffentlichten Ad hoc-Mitteilungen der Knorr-Bremse AG (Veröffentlichungen von Insiderinformationen gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch – „Marktmissbrauchsverordnung” / MAR).


Gemäß Art. 19 MAR sind Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Knorr-Bremse AG (sowie die mit diesen Mitgliedern eng verbundenen Personen) verpflichtet, Erwerbe und Veräußerungen von Aktien der Knorr-Bremse AG, oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumente, der Knorr-Bremse AG sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Sodann ist Knorr-Bremse AG verpflichtet, eine solche Mitteilung unverzüglich zu veröffentlichen.

Der Knorr-Bremse AG wurden folgenden Transaktionen gemäß Art. 19 MAR gemeldet: 


Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen der Stimmrechte verändert (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %).

Auf dieser Seite finden Sie die Stimmrechtsmitteilungen der Knorr-Bremse AG.

Um Knorr-Bremse Investor Relations über eine Stimmrechtsmitteilung nach dem WpHG zu informieren, kontaktieren Sie bitte unsere IR-Ansprechpartner.


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